Änderung der Vergabeverordnung - Verbände befürchten Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

20.06.2023 Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung für eine Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt. Diese wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Planungsleistungen haben. So formuliert es die Bundesarchitektenkammer BAK in einer Presseerklärung, die sie gemeinsam mit 17 Kammern und Verbänden der planenden Berufe herausgegeben hat. In der Erklärung ist von einer „Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland“ die Rede. Die Änderung werde voraussichtlich dazu führen, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach EU-Recht vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber würden, so die Erklärung, hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein. Die Verfahren würden sowohl für die Auftraggeber- wie auch für die Auftragnehmerseite erheblich mehr Zeit beanspruchen. Man befürchte daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen werde. „Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Änderung der Vergabeverordnung - Verbände befürchten Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt


20.06.2023
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung für eine Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt. Diese wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Vergabe von Planungsleistungen haben. So formuliert es die Bundesarchitektenkammer BAK in einer Presseerklärung, die sie gemeinsam mit 17 Kammern und Verbänden der planenden Berufe herausgegeben hat. In der Erklärung ist von einer „Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland“ die Rede. Die Änderung werde voraussichtlich dazu führen, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach EU-Recht vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber würden, so die Erklärung, hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein. Die Verfahren würden sowohl für die Auftraggeber- wie auch für die Auftragnehmerseite erheblich mehr Zeit beanspruchen. Man befürchte daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen werde. „Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland...
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