Auf in den Wahlkampf - Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für ungültig

16.04.2021 Kaum eine Regulierung hat so viel Aufsehen erregt wie der Berliner Mietendeckel, der im Februar 2020 in Kraft getreten war und die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre erfriert. Das Berliner Gesetz ging mit dem Novum einher, dass Mieten auf das Niveau von 2013 abgesenkt werden können, und betrat damit juristisches Neuland. Nachdem Verbände geklagt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner gestrigen Erklärung den Mietendeckel für nichtig erklärt. Dabei entschieden die Richter*innen weniger über den Sachverhalt als vielmehr grundsätzlich. Verkürzt könnte man die lange Erklärung wie folgt zusammenfassen: Das Land Berlin habe in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz, Mietrecht sei Bundesrecht, die vom Bund im Mietrechtsnovellierungsgesetz verankerte Mietpreisbremse sei das Instrument, um die Situation im angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Für die Berliner Mieter*innen ist dies eine schlechte Nachricht. Diejenigen, die entsprechend dem Gesetz ihre Miete gekürzt hatten, müssen die Differenz nun auf einen Schlag zurückerstatten. Und nicht nur das, die Mieten werden nun wieder weiter steigen. Die Reaktionen sind erwartungsgemäß gespalten. Die Bauwirtschaft... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Auf in den Wahlkampf
 - Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für ungültig


16.04.2021
Kaum eine Regulierung hat so viel Aufsehen erregt wie der Berliner Mietendeckel, der im Februar 2020 in Kraft getreten war und die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen für fünf Jahre erfriert. Das Berliner Gesetz ging mit dem Novum einher, dass Mieten auf das Niveau von 2013 abgesenkt werden können, und betrat damit juristisches Neuland. Nachdem Verbände geklagt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner gestrigen Erklärung den Mietendeckel für nichtig erklärt. Dabei entschieden die Richter*innen weniger über den Sachverhalt als vielmehr grundsätzlich. Verkürzt könnte man die lange Erklärung wie folgt zusammenfassen: Das Land Berlin habe in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz, Mietrecht sei Bundesrecht, die vom Bund im Mietrechtsnovellierungsgesetz verankerte Mietpreisbremse sei das Instrument, um die Situation im angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Für die Berliner Mieter*innen ist dies eine schlechte Nachricht. Diejenigen, die entsprechend dem Gesetz ihre Miete gekürzt hatten, müssen die Differenz nun auf einen Schlag zurückerstatten. Und nicht nur das, die Mieten werden nun wieder weiter steigen. Die Reaktionen sind erwartungsgemäß gespalten. Die Bauwirtschaft...
>>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>