Bundesrat beschließt HOAI-Novelle - Reaktionen von Kammern und Verbänden

09.11.2020 Viel Spielraum war nicht bei der Anpassung der HOAI nach dem EuGH-Urteil. Die Novelle der Honorarordnung, die nach Vorlage der Bundesregierung am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossen wurde, sieht statt fester Vorgaben in Zukunft nur noch Orientierungswerte vor. Die nehmen sich zwar die bisherigen Honorartafeln als Grundlage, unterliegen aber keiner Verbindlichkeit. In diesem Sinne komme es nun auf alle Baubeteiligten an, einen Dumpingwettbewerb mit unangemessen niedrigen Angeboten zu verhindern. Das hofft beispielsweise der BDB in seiner Presseerklärung zur Novelle. Die Kammern sehen das Ergebnis etwas positiver – zumindest sei die Honorarordnung nicht, wie von der EU-Kommission gewünscht, vollkommen abgeschafft worden. Hervorgehoben wird, dass die HOAI auch in Zukunft einen verlässlichen Rahmen für die Kalkulation von Honoraren vorgibt – nicht zuletzt auch für öffentliche Bauherren. Allerdings bemängelt man, dass die Angemessenheit der Honorare entsprechend des Architektenleistungsgesetzes nicht stärker hervorgehoben werden konnte. Zudem hätte man sich klare Aussagen dahingehend gewünscht, dass die Honorare auch in Zukunft adäquat sein müssen. In Kraft treten wird die... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Bundesrat beschließt HOAI-Novelle 
 - Reaktionen von Kammern und Verbänden


09.11.2020
Viel Spielraum war nicht bei der Anpassung der HOAI nach dem EuGH-Urteil. Die Novelle der Honorarordnung, die nach Vorlage der Bundesregierung am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossen wurde, sieht statt fester Vorgaben in Zukunft nur noch Orientierungswerte vor. Die nehmen sich zwar die bisherigen Honorartafeln als Grundlage, unterliegen aber keiner Verbindlichkeit. In diesem Sinne komme es nun auf alle Baubeteiligten an, einen Dumpingwettbewerb mit unangemessen niedrigen Angeboten zu verhindern. Das hofft beispielsweise der BDB in seiner Presseerklärung zur Novelle. Die Kammern sehen das Ergebnis etwas positiver – zumindest sei die Honorarordnung nicht, wie von der EU-Kommission gewünscht, vollkommen abgeschafft worden. Hervorgehoben wird, dass die HOAI auch in Zukunft einen verlässlichen Rahmen für die Kalkulation von Honoraren vorgibt – nicht zuletzt auch für öffentliche Bauherren. Allerdings bemängelt man, dass die Angemessenheit der Honorare entsprechend des Architektenleistungsgesetzes nicht stärker hervorgehoben werden konnte. Zudem hätte man sich klare Aussagen dahingehend gewünscht, dass die Honorare auch in Zukunft adäquat sein müssen. In Kraft treten wird die...

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