Bauakademiedebatte geht weiter - Direktorenposition wird neu ausgeschrieben

10.09.2020 Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie hat beschlossen, dass die Position der Gründungsdirektion neu ausgeschrieben wird. So heißt es in einer Pressemitteilung, die das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat gestern Abend veröffentlichte. Weiter heißt es darin: „Die Stiftungsratsvorsitzende, Staatsekretärin Anne Katrin Bohle, und die in der Sitzung anwesenden Vertretungen des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtige Amtes, des Landes Berlin, sowie die teilnehmenden Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, das alte Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Grund ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020.“ In dem vorangegangenen Verfahren war verhandelt worden, ob es sich bei dem Direktorenposten um ein öffentliches Amt handelt mit Anforderungen an eine Qualifikation entsprechend der Ausschreibung oder ob es sich, um eine Position einer privaten Stiftung handelt, bei der über die Bewerbung freier entschieden werden könne. Das Gericht befand, dass die Direktion der Bauakademie ein öffentliches Amt sei und die Auswahl deshalb nach strengeren Kriterien erfolgen und gut begründet werden... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Bauakademiedebatte geht weiter
 - Direktorenposition wird neu ausgeschrieben


10.09.2020
Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Bauakademie hat beschlossen, dass die Position der Gründungsdirektion neu ausgeschrieben wird. So heißt es in einer Pressemitteilung, die das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat gestern Abend veröffentlichte. Weiter heißt es darin: „Die Stiftungsratsvorsitzende, Staatsekretärin Anne Katrin Bohle, und die in der Sitzung anwesenden Vertretungen des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtige Amtes, des Landes Berlin, sowie die teilnehmenden Mitglieder des Deutschen Bundestages haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, das alte Ausschreibungsverfahren aufzuheben. Grund ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2020.“ In dem vorangegangenen Verfahren war verhandelt worden, ob es sich bei dem Direktorenposten um ein öffentliches Amt handelt mit Anforderungen an eine Qualifikation entsprechend der Ausschreibung oder ob es sich, um eine Position einer privaten Stiftung handelt, bei der über die Bewerbung freier entschieden werden könne. Das Gericht befand, dass die Direktion der Bauakademie ein öffentliches Amt sei und die Auswahl deshalb nach strengeren Kriterien erfolgen und gut begründet werden...

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