Zerstören erlaubt - Zur Zukunft der Berliner Hedwigskathedrale

17.07.2020 Es ist schon sechs Jahre her, dass der Wettbewerb zum Umbau der St.-Hedwigskathedrale entschieden wurde. Doch schon 2014 sorgte diese Entscheidung bundesweit für Aufruhr, sollte doch das wesentliche Merkmal der nach Plänen von Architekt Hans Schwippert wiederaufgebauten Kirche beseitigt werden: Die Öffnung im Zentrum des Innenraumes, die Kirchensaal und Unterkirche verbindet. Nun aber entschied das Berliner Landgericht: Der geplante Umbau verstößt nicht gegen Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Argument gegen eine Veränderung angeführt werden, so Richter Claas Schaber. Die katholische Kirche habe vielmehr das Recht, das Gotteshaus nach ihren Wünschen umzugestalten – und zur Not in Teilen auch zu zerstören. Die Rechte des Eigentümers haben Vorrang, so die Urteilsbegründung. Geklagt hatten Nachfahren und Erben der beteiligten Künstler und des Architekten. Schwippert hatte die katholische Bischofskirche nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg mit Künstlern aus Ost- und Westdeutschland wiedererrichtet. Die Kritiker*innen argumentieren, mit dem Umbau der Rundkirche werde ein wichtiges Zeugnis des kirchlichen Lebens in der DDR und ein Zeugnis der liturgischen Erneuerung... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Zerstören erlaubt
 - Zur Zukunft der Berliner Hedwigskathedrale


17.07.2020
Es ist schon sechs Jahre her, dass der Wettbewerb zum Umbau der St.-Hedwigskathedrale entschieden wurde. Doch schon 2014 sorgte diese Entscheidung bundesweit für Aufruhr, sollte doch das wesentliche Merkmal der nach Plänen von Architekt Hans Schwippert wiederaufgebauten Kirche beseitigt werden: Die Öffnung im Zentrum des Innenraumes, die Kirchensaal und Unterkirche verbindet. Nun aber entschied das Berliner Landgericht: Der geplante Umbau verstößt nicht gegen Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Argument gegen eine Veränderung angeführt werden, so Richter Claas Schaber. Die katholische Kirche habe vielmehr das Recht, das Gotteshaus nach ihren Wünschen umzugestalten – und zur Not in Teilen auch zu zerstören. Die Rechte des Eigentümers haben Vorrang, so die Urteilsbegründung. Geklagt hatten Nachfahren und Erben der beteiligten Künstler und des Architekten. Schwippert hatte die katholische Bischofskirche nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg mit Künstlern aus Ost- und Westdeutschland wiedererrichtet. Die Kritiker*innen argumentieren, mit dem Umbau der Rundkirche werde ein wichtiges Zeugnis des kirchlichen Lebens in der DDR und ein Zeugnis der liturgischen Erneuerung...

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