Kritik am Bau-Turbo - Appell mehrerer Verbände

01.02.2024 Im September 2023 stellte die Bundesregierung ein 14-Punkte-Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen vor. Kurz darauf rief das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im November den sogenannten „Bau-Turbo-Pakt“ aus. Teil desssen war auch die „Bau-Turbo-Norm“ Paragraf 246e Baugesetzbuch. Die Pläne für diese Sonderbauregelung hat das Bauministerium nun in einem Entwurf konkretisiert. Der Gesetzesentwurf für Paragraf 246e sieht vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Projekten mit mehr als sechs Wohnungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches weitreichend abgewichen werden kann. Vorgesehen ist, dass das Gesetz – wenn es denn beschlossen wird – bis vorerst Ende 2026 gilt. Ausgangspunkt für den Entwurf dieser Sonderbauregelung war das 2022 von der Bundesregierung formulierte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu realisieren. 2023 hat man dies jedoch weit verfehlt. Nun haben sich mehrere Verbände in einem öffentlichen Appell gegen den Gesetzesentwurf geäußert. Dazu zählen die Bundesarchitektenkammer, der Bund Deutscher Architekten und Architektinnen, Architects for Future und der Naturschutzbund Deutschland NABU. Die Verbände befürchten... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Kritik am Bau-Turbo
 - Appell mehrerer Verbände


01.02.2024
Im September 2023 stellte die Bundesregierung ein 14-Punkte-Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen vor. Kurz darauf rief das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im November den sogenannten „Bau-Turbo-Pakt“ aus. Teil desssen war auch die „Bau-Turbo-Norm“ Paragraf 246e Baugesetzbuch. Die Pläne für diese Sonderbauregelung hat das Bauministerium nun in einem Entwurf konkretisiert. Der Gesetzesentwurf für Paragraf 246e sieht vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Projekten mit mehr als sechs Wohnungen von den Vorschriften des Baugesetzbuches weitreichend abgewichen werden kann. Vorgesehen ist, dass das Gesetz – wenn es denn beschlossen wird – bis vorerst Ende 2026 gilt. Ausgangspunkt für den Entwurf dieser Sonderbauregelung war das 2022 von der Bundesregierung formulierte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu realisieren. 2023 hat man dies jedoch weit verfehlt. Nun haben sich mehrere Verbände in einem öffentlichen Appell gegen den Gesetzesentwurf geäußert. Dazu zählen die Bundesarchitektenkammer, der Bund Deutscher Architekten und Architektinnen, Architects for Future und der Naturschutzbund Deutschland NABU. Die Verbände befürchten...
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