Leitlinie und Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-e - Bundesministerien bringen einfaches Bauen auf den Weg

25.07.2024 Mit dem Gebäudetyp-e soll einfacheres und effizientes Bauen in Deutschland wieder möglich werden, das wünschen sich viele Planungsbeteiligte. Im Frühjahr stellten wir in der Baunetzwoche#642 die Idee und Initiative, Bedenken dagegen, mögliche Antworten darauf sowie erste Pilotprojekte aus Bayern vor. Entscheidende Stellschrauben für die rechtssichere Umsetzung muss nun die Bundesregierung bewegen. Sie unterstützt das Vorhaben im Rahmen eines Maßnahmenpakets, das der Krise im Bauwesen entgegenwirken soll. Was geschah bisher? Der vorgeschlagene neue Planungsansatz Gebäudetyp-e sieht vor, dass Planende und fachkundige Bauherren Beschaffenheitsvereinbarungen für ihr Gebäude treffen können, die von den „anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) abweichen dürfen, sofern Sicherheit und Qualität des Gebäudes nicht beeinträchtigt sind. Zahlreiche Normen und Standards bedienen inzwischen jedoch lediglich einen überhöhten Komfortanspruch, der das Bauen unnötig teuer und weniger nachhaltig macht oder dem Bauen im Bestand im Weg steht. Neben bauordnungsrechtlichen Anpassungen muss das Vorgehen zivilrechtlich flankiert werden. Denn weicht man von den aRdT ab, liegt laut aktueller Rechtsprechung ein... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Leitlinie und Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-e
 - Bundesministerien bringen einfaches Bauen auf den Weg


25.07.2024
Mit dem Gebäudetyp-e soll einfacheres und effizientes Bauen in Deutschland wieder möglich werden, das wünschen sich viele Planungsbeteiligte. Im Frühjahr stellten wir in der Baunetzwoche#642 die Idee und Initiative, Bedenken dagegen, mögliche Antworten darauf sowie erste Pilotprojekte aus Bayern vor. Entscheidende Stellschrauben für die rechtssichere Umsetzung muss nun die Bundesregierung bewegen. Sie unterstützt das Vorhaben im Rahmen eines Maßnahmenpakets, das der Krise im Bauwesen entgegenwirken soll. Was geschah bisher? Der vorgeschlagene neue Planungsansatz Gebäudetyp-e sieht vor, dass Planende und fachkundige Bauherren Beschaffenheitsvereinbarungen für ihr Gebäude treffen können, die von den „anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) abweichen dürfen, sofern Sicherheit und Qualität des Gebäudes nicht beeinträchtigt sind. Zahlreiche Normen und Standards bedienen inzwischen jedoch lediglich einen überhöhten Komfortanspruch, der das Bauen unnötig teuer und weniger nachhaltig macht oder dem Bauen im Bestand im Weg steht. Neben bauordnungsrechtlichen Anpassungen muss das Vorgehen zivilrechtlich flankiert werden. Denn weicht man von den aRdT ab, liegt laut aktueller Rechtsprechung ein...
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