Perspektiven für nächstes Jahr - Ausschreibung deutsch-französische Projektförderung

02.11.2020 Hinter „Perspektive“ verbirgt sich ein deutsch-französisches Förderprogramm, das Künstler*innen und Architekt*innen beider Länder seit 2015 unterstützt, länderübergreifende Projekte umzusetzen. Getragen wird der Fond vom Institut français Deutschland, dem französischen Ministerium für Kultur und dem Goethe-Institut. Am Dienstag, 1. Dezember 2020 endet die aktuelle Einreichungsrunde. Eine sechsköpfige Fachjury wird anschließend über die Förderung befinden. Was wird gefördert? Projekte wie Ausstellungen und Vorträge, Tagungen und Seminare sowie Workshops, Festivals und Symposien. Sie dürfen jedoch nicht von Einzelpersonen veranstaltet werden, sondern müssen von Kulturinstitutionen wie Museen, Galerien, Kunst- und Architekturzentren – oder auch Architekturbüros – getragen werden. Die Förderung deckt maximal die Hälfte des benötigten Budgets ab und kann unter anderem für Reise- und Publikationskosten, Honorare oder Werbung eingesetzt werden. Die Herstellung von Kunstwerken wird nicht finanziert. In der Jury sitzen Christina Landbrecht, Leiterin des Bereiches Kunst der Schering Stiftung in Berlin, Hélène Guenin, Direktorin des Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain in Nizza und die... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Perspektiven für nächstes Jahr
 - Ausschreibung deutsch-französische Projektförderung


02.11.2020
Hinter „Perspektive“ verbirgt sich ein deutsch-französisches Förderprogramm, das Künstler*innen und Architekt*innen beider Länder seit 2015 unterstützt, länderübergreifende Projekte umzusetzen. Getragen wird der Fond vom Institut français Deutschland, dem französischen Ministerium für Kultur und dem Goethe-Institut. Am Dienstag, 1. Dezember 2020 endet die aktuelle Einreichungsrunde. Eine sechsköpfige Fachjury wird anschließend über die Förderung befinden. Was wird gefördert? Projekte wie Ausstellungen und Vorträge, Tagungen und Seminare sowie Workshops, Festivals und Symposien. Sie dürfen jedoch nicht von Einzelpersonen veranstaltet werden, sondern müssen von Kulturinstitutionen wie Museen, Galerien, Kunst- und Architekturzentren – oder auch Architekturbüros – getragen werden. Die Förderung deckt maximal die Hälfte des benötigten Budgets ab und kann unter anderem für Reise- und Publikationskosten, Honorare oder Werbung eingesetzt werden. Die Herstellung von Kunstwerken wird nicht finanziert. In der Jury sitzen Christina Landbrecht, Leiterin des Bereiches Kunst der Schering Stiftung in Berlin, Hélène Guenin, Direktorin des Musée d’Art Moderne et d’Art Contemporain in Nizza und die...

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