Volksentscheid in Berlin - Offener Brief aus der Planer*innenszene

21.09.2021 Am 26. September stimmen die Berliner*innen nicht nur für den neuen Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung ab, sondern auch über einen Volksentscheid zur Wohnungsfrage. Genauer geht es um einen „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“, wie es auf der Seite der Landeswahlleiterin für Berlin heißt. Sollte dieser Volksentscheid, für den die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mehr als 350.000 Unterschriften gesammelt hatte, erfolgreich sein, würde der Berliner Senat aufgefordert werden, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind. Gemeint ist damit die „Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft“. Gefordert wird überdies die Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Volksentscheid in Berlin
 - Offener Brief aus der Planer*innenszene


21.09.2021
Am 26. September stimmen die Berliner*innen nicht nur für den neuen Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung ab, sondern auch über einen Volksentscheid zur Wohnungsfrage. Genauer geht es um einen „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“, wie es auf der Seite der Landeswahlleiterin für Berlin heißt. Sollte dieser Volksentscheid, für den die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mehr als 350.000 Unterschriften gesammelt hatte, erfolgreich sein, würde der Berliner Senat aufgefordert werden, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind. Gemeint ist damit die „Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft“. Gefordert wird überdies die Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen...
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