Berliner Bauakademie - Zur Neuausschreibung des Direktorenpostens

16.12.2020 Die Stelle der Gründungsdirektion der Bauakademie in Berlin ist neu ausgeschrieben. Was steht zwischen den Zeilen? Und was heißt das für das Projekt, den Ort und die gesuchte Person? Ein Kommentar von Florian Heilmeyer Vor fast genau einem Jahr endete die erste Ausschreibung zur Besetzung der Gründungsdirektion der Bundesstiftung Bauakademie. Die Entscheidung für Staatssekretär Florian Pronold rief breite Kritik hervor, in einem Offenen Brief forderten 600 Unterzeichner*innen aus der Kultur-, Museums- und Architekturwelt, die Wahl zurückzunehmen. Statt einer politischen Entscheidung folgten Klagen und Gegenklagen, doch der Stiftungsrat blieb selbst dann passiv, als der designierte Direktor seinen Rücktritt anbot. Die Klage eines Mitbewerbers gegen die Besetzung wurde stattdessen bis zur zweiten Instanz durchgefochten, wo ihr stattgegeben wurde. Vor dem Landesarbeitsgericht war es dabei wohlgemerkt weniger um die Qualifikationen der Bewerber gegangen als vielmehr um die Rechtsform der Stiftung. Das Gericht bewertete das Amt der Gründungsdirektion als ein öffentliches, und fand es wenig nachvollziehbar, dass die Bundesstiftung Bauakademie vom Bundestag als „Stiftung bürgerlichen... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Berliner Bauakademie
 - Zur Neuausschreibung des Direktorenpostens


16.12.2020
Die Stelle der Gründungsdirektion der Bauakademie in Berlin ist neu ausgeschrieben. Was steht zwischen den Zeilen? Und was heißt das für das Projekt, den Ort und die gesuchte Person? Ein Kommentar von Florian Heilmeyer Vor fast genau einem Jahr endete die erste Ausschreibung zur Besetzung der Gründungsdirektion der Bundesstiftung Bauakademie. Die Entscheidung für Staatssekretär Florian Pronold rief breite Kritik hervor, in einem Offenen Brief forderten 600 Unterzeichner*innen aus der Kultur-, Museums- und Architekturwelt, die Wahl zurückzunehmen. Statt einer politischen Entscheidung folgten Klagen und Gegenklagen, doch der Stiftungsrat blieb selbst dann passiv, als der designierte Direktor seinen Rücktritt anbot. Die Klage eines Mitbewerbers gegen die Besetzung wurde stattdessen bis zur zweiten Instanz durchgefochten, wo ihr stattgegeben wurde. Vor dem Landesarbeitsgericht war es dabei wohlgemerkt weniger um die Qualifikationen der Bewerber gegangen als vielmehr um die Rechtsform der Stiftung. Das Gericht bewertete das Amt der Gründungsdirektion als ein öffentliches, und fand es wenig nachvollziehbar, dass die Bundesstiftung Bauakademie vom Bundestag als „Stiftung bürgerlichen...

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