Unter 45 in Norddeutschland - BDA-Förderpeis ausgelobt

11.01.2021 Was sind wegweisende Projekte für morgen? Wer wird unsere gebaute Umwelt in Zukunft prägen, und welche Themen werden bestimmend sein? Antworten auf diese Fragen sucht der Förderpreis „#max45 – 2021“ für junge Architekt*innen, für den man sich bis Montag, 19. März 2021 anmelden kann. Der Preis wird dieses Jahr zum ersten Mal gemeinsam von den BDA-Landesverbänden Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen mit der VHV-Versicherung ausgelobt. 2014 und 2017 war er bereits in Niedersachsen vergeben worden. Er wird unterstützt vom Verein zur Förderung der Baukunst und soll sowohl die Arbeit junger Büros würdigen als auch das Potenzial ihrer Bauten verdeutlichen. Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Stadtplaner*innen, die bis Ende 2021 maximal 45 Jahre alt sind, als Mitglieder der Architektenkammern in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein eingetragen sind und einen Geschäftssitz in einem dieser Bundesländer haben. Je Teilnehmer*in können maximal zwei realisierte Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt worden sind. Sie müssen nicht in den genannten Bundesländern liegen. Eine Jury... >>> Alle Informationen / Details / Bildergalerie >>>

Unter 45 in Norddeutschland
 - BDA-Förderpeis ausgelobt


11.01.2021
Was sind wegweisende Projekte für morgen? Wer wird unsere gebaute Umwelt in Zukunft prägen, und welche Themen werden bestimmend sein? Antworten auf diese Fragen sucht der Förderpreis „#max45 – 2021“ für junge Architekt*innen, für den man sich bis Montag, 19. März 2021 anmelden kann. Der Preis wird dieses Jahr zum ersten Mal gemeinsam von den BDA-Landesverbänden Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen mit der VHV-Versicherung ausgelobt. 2014 und 2017 war er bereits in Niedersachsen vergeben worden. Er wird unterstützt vom Verein zur Förderung der Baukunst und soll sowohl die Arbeit junger Büros würdigen als auch das Potenzial ihrer Bauten verdeutlichen. Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Stadtplaner*innen, die bis Ende 2021 maximal 45 Jahre alt sind, als Mitglieder der Architektenkammern in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein eingetragen sind und einen Geschäftssitz in einem dieser Bundesländer haben. Je Teilnehmer*in können maximal zwei realisierte Projekte eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt worden sind. Sie müssen nicht in den genannten Bundesländern liegen. Eine Jury...

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